Es muss ein schriftliches Beitrittsgesuch zur Aufnahme in die Genossenschaft WBG GALLUS, Rapperswil-Jona gestellt werden. Der Verwaltungsrat entscheidet über die Aufnahme und der Vorstandsbeschluss ist massgebend für den Beginn der Mitgliedschaft.

Darüber hinaus gelten die Statuten der WBG GALLUS sowie das Reglement über den Erwerb von Anteilscheinen der WBG GALLUS, Rapperswil-Jona. Der Artikel 7 regelt den Erwerb der Mitgliedschaft zukünftiger Mitglieder unserer Genossenschaft.

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